Leichte Sprache
Salondampfer Hansa
Der Salondampfer Hansa ist ein altes Schiff.
Das Schiff liegt im Hafen in Bremerhaven.
Der Hafen heißt: Schaufenster Fischereihafen.
Das ist der Heimathafen von dem Schiff.
Die Geschichte von dem alten Schiff findet man hier.
Klicken Sie hier auf (Geschichte)
Salon ist ein englisches Wort.
Ein Salon ist ein großer Raum.
Auf dem Schiff gibt es viele große Räume.
In den Räumen kann man zum Beispiel:
- Essen gehen
- Heiraten
- Ein großes Fest feiern
Man kann die Räume auch mieten.
Firmen mieten die Räume manchmal und sprechen über wichtige Dinge.
Man kann mit dem Schiff auch eine Fahrt machen.
Klicken Sie hier auf (events)
Auf dem Schiff gibt es auch manchmal Veranstaltungen.
Klicken Sie hier auf (events)
Essen auf dem Schiff
Auf dem Schiff ist ein Restaurant.
Restaurant ist englisch und bedeutet Gaststätte.
Das spricht man so aus: Restorang.
Das Restaurant ist in den großen Räumen.
Sie können auch draußen sitzen. Vor dem Schiff.
In dem Restaurant können Sie essen.
Wann das Restaurant geöffnet hat, finden Sie hier (Speisekarte).
Was Sie in dem Restaurant essen können, finden Sie hier (Speisekarte).
Damit man einen Platz im Restaurant bekommt, kann man sich anmelden.
Die Mitarbeiter auf dem Schiff halten dann einen Tisch frei.
Das nennt man Reservierung.
Für das Restaurant können Sie sich hier anmelden.
Klicken Sie hier auf (Kontakt)
Man kann auf dem Schiff auch frühstücken.
Ein Frühstück muss man vorher anmelden.
Für ein Frühstück muss man mit mindestens 15 Leuten kommen.
Ein Frühstück anmelden können Sie hier.
Klicken Sie hier auf (Kontakt)
Heiraten auf dem Schiff
Auf dem Schiff kann man auch heiraten.
Eine Hochzeit muss man bei der Stadt anmelden.
Bei der Anmeldung kann man sagen, dass man auf dem Schiff heiraten möchte.
Für Hochzeiten ist das Standesamt zuständig.
Das Standesamt ist ein Amt von der Stadt.
Die Menschen, die dort arbeiten heißen Standesbeamte.
Wenn man auf dem Schiff heiraten möchte kommt ein Standesbeamter zum Schiff.
Den Termin muss man vorher mit den Mitarbeitern vom Schiff besprechen.
Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich hier melden.
Klicken Sie hier auf (Kontakt)
Ein großes Fest auf dem Schiff feiern
Auf dem Schiff kann man auch große Feste feiern.
In die großen Räume passen 75 Leute.
Man kann auf dem Schiff zum Beispiel:
- Seinen Geburtstag feiern
- Seine Hochzeit feiern
Bei einer Feier gibt es Essen und Trinken.
Um Essen und Trinken kümmern sich die Mitarbeiter vom Schiff.
Was es zu Essen geben soll, kann man vorher besprechen.
Was die Feier kostet bespricht man auch vorher.
Den Termin muss man vorher mit den Mitarbeitern vom Schiff besprechen.
Wenn Sie bei uns feiern möchte, können Sie sich hier anmelden.
Klicken Sie hier auf (Kontakt)
Eine Fahrt mit dem Schiff
Mit dem Schiff kann man auch eine Fahrt machen.
Die Fahrt beginnt immer im Heimathafen von dem Schiff.
Der Heimathafen ist in Bremerhaven
Der Heimathafen heißt Schaufenster Fischereihafen.
Das Schiff fährt verschiedene Strecken.
Das Schiff fährt über die Weser bis nach Bremen.
Die Weser ist ein Fluss.
Bremen ist eine Stadt.
Das Schiff fährt manchmal auch an den Seehundsbänken lang.
Auf den Seehundsbänken liegen Seehunde.
Veranstaltungen auf dem Schiff
Auf dem Schiff sind manchmal Veranstaltungen.
Veranstaltungen sind nicht immer.
An welchen Tagen Veranstaltungen sind, finden Sie hier (events)
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Alexandra Nolan
Social Media Koordinatorin
PR/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 00 49 471 931 58 16
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit (siehe weiter unten)
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Quelle:
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.